Erstgespräch – Offenes Beratungsangebot OBA
In einem Erstgespräch informieren wir die Familie über die möglichen Inhalte und Schwerpunkte einer Förderung für ihr Kind. Alle unsere Angebote sind für die Familien kostenfrei. Sie können jederzeit telefonisch einen Termin vereinbaren. Wenn möglich, führen wir bereits im Erstgespräch eine orthoptische Befunderhebung durch.
Die Eltern entscheiden zusammen mit uns, ob unser Angebot für sie und ihr Kind die geeignete Unterstützung sein kann. Ist dies der Fall, wird das weitere Aufnahmeverfahren besprochen. Hierzu gehört zunächst die Eingangsdiagnostik.
Eingangsdiagnostik EGD
An erster Stelle der Eingangsdiagnostik steht die Sehüberprüfung. Idealerweise liegen uns zu Beginn der Eingangsdiagnostik bereits die Ergebnisse einer augenärztlichen Untersuchung vor. Hier sollte zunächst überprüft werden, inwieweit eine organische Schädigung vorliegt. Im Rahmen der augenärztlichen Behandlung können operative Eingriffe notwendig sein. Es erfolgt die Verordnung von Sehhilfen (Brille, Kontaktlinse) sowie ggf. die Empfehlung für eine Okklusionsbehandlung (Abkleben der Augen mit Augenpflaster).
Auch nach optimaler augenärztlicher Versorgung können weiterhin Sehprobleme bestehen. Im Rahmen der Eingangsdiagnostik wird das Sehvermögen im Alltag überprüft. Hierzu gehört die orthoptische Befundung und die Analyse des funktionalen Sehens.
Hier geht es um Fragen wie: wie wird das Sehen zur Informationsgewinnung eingesetzt? Wie wird das Sehen für Handlungen eingesetzt? Wie wird das Sehen bei der Orientierung in der Umwelt eingesetzt?
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden folgende Bereiche erfasst:
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik erfolgt auch die Überprüfung einer cerebralen Sehstörung (CVI).
Nach der Eingangsdiagnostik und der abschließenden Festlegung des Förderbedarfs mit dem Kinderarzt kann die Frühförderung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk) beantragt werden.
Auch nach optimaler augenärztlicher Versorgung können weiterhin Sehprobleme bestehen. Im Rahmen der Eingangsdiagnostik wird das Sehvermögen im Alltag überprüft. Hierzu gehört die orthoptische Befundung und die Analyse des funktionalen Sehens.
Hier geht es um Fragen wie: wie wird das Sehen zur Informationsgewinnung eingesetzt? Wie wird das Sehen für Handlungen eingesetzt? Wie wird das Sehen bei der Orientierung in der Umwelt eingesetzt?
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik werden folgende Bereiche erfasst:
- Anamnese der Vorgeschichte
- Durchführung einer Entwicklungsdiagnostik/Intelligenzdiagnostik
- Überprüfung des funktionalen Sehens
- Zusammenfassung der Ergebnisse unter Einbezug der ärztlichen Befunde
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik erfolgt auch die Überprüfung einer cerebralen Sehstörung (CVI).
Nach der Eingangsdiagnostik und der abschließenden Festlegung des Förderbedarfs mit dem Kinderarzt kann die Frühförderung beim zuständigen Kostenträger (Bezirk) beantragt werden.
Überregionale mobile Frühförderung
Die Frühförderung Sehen ist zuständig für die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg, sowie die Stadt Aschaffenburg. Sie ist eine überregionale Frühförderstelle, was zur Folge hat, dass die Angebote mobil im Lebensumfeld des Kindes durchgeführt werden.
Die Frühförderung wird im bayerischen Rahmenvertrag als Komplexleistung definiert. Das bedeutet, dass die heilpädagogische Diagnostik und Förderung in enger Abstimmung mit den medizinischen Therapien erfolgt. Die Leistungen sollen „aus einer Hand“ in Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden in der Regel einmal pro Woche, außerhalb der bayerischen Ferienzeiten für 90 Minuten durch die Heilpädagogin betreut.
Die Leistungen der heilpädagogischen Förderung werden vom Bezirk Unterfranken bzw. vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe getragen. Die Leistungen der ergänzenden medizinischen Therapien können auch mobil erbracht werden. Die Kosten hierfür werden von der jeweilig zuständigen Krankenkasse getragen.
Die Frühförderung wird im bayerischen Rahmenvertrag als Komplexleistung definiert. Das bedeutet, dass die heilpädagogische Diagnostik und Förderung in enger Abstimmung mit den medizinischen Therapien erfolgt. Die Leistungen sollen „aus einer Hand“ in Anspruch genommen werden können. Die Kinder werden in der Regel einmal pro Woche, außerhalb der bayerischen Ferienzeiten für 90 Minuten durch die Heilpädagogin betreut.
Die Leistungen der heilpädagogischen Förderung werden vom Bezirk Unterfranken bzw. vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe getragen. Die Leistungen der ergänzenden medizinischen Therapien können auch mobil erbracht werden. Die Kosten hierfür werden von der jeweilig zuständigen Krankenkasse getragen.
Orthoptische Befunderhebung
Ergänzend zum Augenarzt wird in der orthoptischen Befundung das funktionelle und das funktionale Sehen überprüft.
Die orthoptische Untersuchung umfasst:
Benennung der verwendeten Testverfahren
Die orthoptische Untersuchung umfasst:
- Sehschärfenbestimmung in Ferne und Nähe
- Prüfung der Lesesehschärfe und -geschwindigkeit
- Bestimmung von Fehlsichtigkeiten (objektiv und subjektiv)
- Prüfung auf ausreichende optische Korrektion
- Prüfung der Nahanpassungsfähigkeit
- Prüfung der Augenstellung und Augenbewegungsfähigkeit einschließlich der Fähigkeit beidäugige schnelle und langsame Augenbewegungen durchzuführen
- Messung des Schielwinkels
- Analyse der beidäugigen Zusammenarbeit
- Prüfung des zentralen und peripheren Gesichtsfeldes
- Untersuchung des Farbensehens
- Untersuchung des Kontrastsehens
- Feststellen des Beleuchtungsbedarfs
- Optimierung von Sehhilfen
- Anpassung vergrößernder Sehhilfen
Benennung der verwendeten Testverfahren
- TAC
- Objekttest
- Cardiff
- Lea
- C-Test
Eingangsdiagnostik - weitere Informationen
Zunächst erfolgt die Zusammenfassung der relevanten biografischen Ereignisse im Leben des Kindes (Anamnese). Die Anamnese erfasst vor- und nachgeburtlich Besonderheiten, die Krankheitsgeschichte, sowie das aktuelle Wohlbefinden und die Fähigkeit zur Erlangung der Grundbedürfnisse (schlafen, essen, Stimmungslage).
Abhängig vom Alter und den Fähigkeiten des Kindes wird eine Entwicklungsdiagnostik unter Berücksichtigung des vorhandenen Sehvermögens durchgeführt. In einer teilnehmenden Verhaltensbeobachtung werden Spielverhalten, Interaktion und Kommunikation beobachtet. Neben dieser individuellen Befunderhebung kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz, um den Bezug zur Altersgruppe herzustellen.
Bei der Durchführung der Testverfahren, werden dem Kind notwendige sehfördernde Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Bei sehr hochgradig seheingeschränkten und blinden Kinder werden spezielle, adaptierte Test durchgeführt.
Bei Bedarf werden spezifische Fragebögen mit den Bezugspersonen ausgefüllt, beispielsweise zum Sehen im Alltag, zur sozio-emotionalen Entwicklung oder zu alltagspraktischen Fertigkeiten.
Bei der Diagnostik von Kindern mit Einschränkungen von Hören und Sehen oder weiteren körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen werden die entsprechenden Testverfahren auf die individuellen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt.
Bei starken körperlichen Einschränkungen ist die Beobachtung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Kinder im Hinblick auf ihre Teilhabemöglichkeiten (ICF) zentrale Grundlage der Diagnostik. Hier ist die Verhaltensbeobachtung für uns eine wichtige Grundlage, um Stärken und Schwächen des Kindes auszuloten und ihm entsprechende Förderangebote anbieten zu können. Bei Kindern mit Blindheit oder mit Einschränkungen von Hören und Sehen kommt der Feststellung der kompensatorischen Fähigkeiten eine wesentliche Bedeutung zu.
Ergänzend dazu werden ggf. Befunde in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erhoben.
Abhängig vom Alter und den Fähigkeiten des Kindes wird eine Entwicklungsdiagnostik unter Berücksichtigung des vorhandenen Sehvermögens durchgeführt. In einer teilnehmenden Verhaltensbeobachtung werden Spielverhalten, Interaktion und Kommunikation beobachtet. Neben dieser individuellen Befunderhebung kommen standardisierte Testverfahren zum Einsatz, um den Bezug zur Altersgruppe herzustellen.
Bei der Durchführung der Testverfahren, werden dem Kind notwendige sehfördernde Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Bei sehr hochgradig seheingeschränkten und blinden Kinder werden spezielle, adaptierte Test durchgeführt.
Bei Bedarf werden spezifische Fragebögen mit den Bezugspersonen ausgefüllt, beispielsweise zum Sehen im Alltag, zur sozio-emotionalen Entwicklung oder zu alltagspraktischen Fertigkeiten.
Bei der Diagnostik von Kindern mit Einschränkungen von Hören und Sehen oder weiteren körperlichen und/oder kognitiven Einschränkungen werden die entsprechenden Testverfahren auf die individuellen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt.
Bei starken körperlichen Einschränkungen ist die Beobachtung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Kinder im Hinblick auf ihre Teilhabemöglichkeiten (ICF) zentrale Grundlage der Diagnostik. Hier ist die Verhaltensbeobachtung für uns eine wichtige Grundlage, um Stärken und Schwächen des Kindes auszuloten und ihm entsprechende Förderangebote anbieten zu können. Bei Kindern mit Blindheit oder mit Einschränkungen von Hören und Sehen kommt der Feststellung der kompensatorischen Fähigkeiten eine wesentliche Bedeutung zu.
Ergänzend dazu werden ggf. Befunde in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erhoben.
Visuelle Wahrnehmungsstörungen (CVI)
Zentral-visuelle Wahrnehmungsstörungen finden sich sowohl nach erworbenen Schädigungen des Zentralnervensystems im Kindesalter als auch infolge prä- und perinataler Schädigungen. Manchmal treten sie auch auf, ohne dass eine vorausgehende Schädigung festgestellt werden kann.
Sie können zusätzlich zu einer vorhandenen okulären Sehstörung auftreten, als Folge dieser oder auch alleinig. Im letzten Fall kann dies bedeuten, dass bei der augenärztlichen Diagnostik keinerlei Auffälligkeiten festzustellen sind. Die Sehwerte liegen im Normbereich.
Die Einschränkungen einer visuellen Wahrnehmungsstörung können nur einzelne Bereiche des Sehens betreffen, aber auch sehr breitgefächert sein. So kann ein Kind einzig ein Problem in der Gesichtserkennung oder im räumlich-konstruktiven Bereich aufweisen. Es können aber auch mehrere Sehfaktoren betroffen sein. Je mehr Sehfaktoren von der visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI) betroffen sind, desto größer sind die Probleme im Alltag.
Welche Beobachtungen können auf eine visuelle Wahrnehmungsstörung hinweisen?
Die Diagnostik der visuellen Wahrnehmungsstörung erfolgt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.
In einzelnen Fällen erhalten wir Unterstützung durch die Multidisziplinäre Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung - Bayern (MB-CVI).
Sie können zusätzlich zu einer vorhandenen okulären Sehstörung auftreten, als Folge dieser oder auch alleinig. Im letzten Fall kann dies bedeuten, dass bei der augenärztlichen Diagnostik keinerlei Auffälligkeiten festzustellen sind. Die Sehwerte liegen im Normbereich.
Die Einschränkungen einer visuellen Wahrnehmungsstörung können nur einzelne Bereiche des Sehens betreffen, aber auch sehr breitgefächert sein. So kann ein Kind einzig ein Problem in der Gesichtserkennung oder im räumlich-konstruktiven Bereich aufweisen. Es können aber auch mehrere Sehfaktoren betroffen sein. Je mehr Sehfaktoren von der visuellen Wahrnehmungsstörung (CVI) betroffen sind, desto größer sind die Probleme im Alltag.
Welche Beobachtungen können auf eine visuelle Wahrnehmungsstörung hinweisen?
- Geringes Interesse an visus- und altersgerechten Bilderbüchern
- Detailreduziertes Malen
- Übermalen von Begrenzungslinien
- Schwierigkeiten bei der Erkennung und Unterscheidung von Objekten
- Probleme in der räumlichen Orientierung
- Probleme beim Nachbau flächiger oder räumlicher Figuren
- Schwierigkeiten in der Gesichtserkennung
- Situationen werden nicht ganzheitlich erfasst
- Fehlende visuelle Übersicht (Crowding)
- Schwierigkeiten Kleidungsstücke richtig herum oder in der korrekten Reihenfolge anzuziehen
- Schwierigkeiten bei der Essensaufnahme mit Besteck
Die Diagnostik der visuellen Wahrnehmungsstörung erfolgt in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.
In einzelnen Fällen erhalten wir Unterstützung durch die Multidisziplinäre Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung - Bayern (MB-CVI).