Wie wir Sie unterstützen können:
- Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger:
Die Heilerziehungspflegerin bzw. der Heilerziehungspfleger ist eine Fachkraft, die Menschen mit physischen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen unterstützt. Zu den Aufgaben gehören Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege und auch Bildung. Heilerziehungspfleger*innen können sowohl im stationären Umfeld als auch ambulant arbeiten.
Ziel der Tätigkeit ist es, Ressourcen des Betreuenden zu erkennen und zu fördern und auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen, um ihm oder ihr eine größtmögliche Selbstständigkeit und Teilhabe zu ermöglichen. Heilerziehungspfleger*innen in unseren Instituten fördern Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit, damit sie ihren Alltag bewältigen können. Dazu gehört, dass sie einer Beschäftigung in unserer Förderstätte oder Werkstatt nachgehen können.
Hierbei arbeitet die Schülerin bzw. der Schüler mit unterschiedlichen Fachdiensten und Berufsgruppen zusammen. Die berufsbegleitende Ausbildung zum Heilerziehungspfleger umfasst drei Jahre. Vorausgesetzt werden bis zu zwei Jahre Tätigkeit in einem der Heilerziehungspflege förderlichen Bereich.
Unsere Blindeninstitute kooperieren mit verschiedenen Fachschulen für Heilerziehungspflege, die vor Ort ansässig sind.
- Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin / zum Heilerziehungspflegehelfer:
In der 1-jährigen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer*in werden Fachschüler*innen darauf vorbereitet, Menschen in behindernden Lebenssituationen so zu unterstützen, dass diese durch entsprechend umfassende Angebote der Begleitung, Bildung und Pflege möglichst umfangreich am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Fachschüler*innen erwerben also in der Ausbildung pädagogische bzw. heilpädagogische und pflegerische Grundkenntnisse für die Begleitung von Menschen jeglichen Alters.
Um die Ausbildung in Heilerziehungspflegehilfe absolvieren zu können, sind ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und 2 Jahre Tätigkeit in heilpädagogischen Feldern notwendig; bei abgeschlossener Berufsausbildung verringert sich diese Tätigkeit um ein Jahr. Sozial- und Kinderpfleger*innen können direkt in die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer*in einsteigen.
Die Ausbildung findet statt am Lernort Schule - sprich in einer Fachschule - und am Lernort Praxis. Den Praxisteil können Sie sehr gerne bei uns in der Einrichtung absolvieren.
- Ausbildungspraktika für Sozialpfleger*innen, Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen:
Als Ergänzungskräfte unterstützen Kinderpfleger*innen die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte auf unseren Wohngruppen. Sie dürfen aber leider (gesetzlich geregelt) keine Leitungsaufgaben übernehmen. Nach Abschluss der Ausbildung ist der direkte Wechsel in die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher möglich.
Die Ausbildung findet vorrangig an Fachakademien für Sozialpädagogik statt. Bei erfolgreichem Abschluss betreuen Erzieher*innen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen unserer Blindeninstitute.
Wir bieten die Möglichkeit, die vorgeschriebenen Praktika für Sozial- und Kinderpfleger*innen sowie das Anerkennungsjahr in der Ausbildung zum*r Erzieher*in in unseren Instituten zu absolvieren. Hierbei kooperieren wir vor allem mit verschiedenen Fachakademien für Sozialpädagogik in der näheren Umgebung.
- Wenn Sie Interesse an einer Ausbildung bei uns haben, freuen wir uns sehr! Dann erkundigen sich am besten direkt bei dem Blindeninstitut Ihrer Wahl.