Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
mit unserem Newsletter 01/2016 informieren wir zu rechtlichen Neuerungen beim Blindengeldanspruch für Kinder mit zerebralen Beeinträchtigungen und zu Gebärdensprachsoftware als Hilfsmittel für Betroffene. Das Thema Sehen beleuchtet Warnsignale, die auf Sehauffälligkeiten hinweisen, und wir stellen Ihnen eine Elternvereinigung vor, die Familien mit blinden oder sehbehinderten Kindern Unterstützung und Kontakte anbietet. In unseren Medien-News möchten wir Sie auf das Fachbuch von Klaus Sarimski aufmerksam machen, das praxisorientiert Beispiele von gelungener Integration schwerbehinderter Kinder in Kitas beleuchtet. Ebenfalls sehr lesenswert ist das Mut machende Buch von Sandra Roth über die ersten drei Familienjahre mit ihrer behinderten Tochter. Sehenswert auch für nicht deutsch sprechende Eltern sind die fünf Kurzfilme zu Themen der Kindergesundheit in Deutsch, Englisch,Türkisch, Russisch und Arabisch auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Interessante Einblicke wünscht Ihnen
das Redaktionsteam Frühförderung Sehen
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Die Themen
Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Blindengeld bei Kindern mit schwerer zerebraler Behinderung
Die obersten Sozialrichter sprachen damit einem zehnjährigen Jungen aus Bayern Blindengeld zu. Er hatte bei seiner Geburt eine Sauerstoffmangelversorgung erlitten. Folge war eine schwere Hirnschädigung, so dass er in allen Sinneswahrnehmungen stark eingeschränkt ist. Seine Sehfähigkeit liegt unter dem Wert der gesetzliche Blindheit definiert, also unter einem Visus von 0,03. Der Entwicklungsstand des Zehnjährigen entspricht dem eines ein- bis viermonatigen Säuglings.
Blindengeld kann in allen Bundesländern beansprucht werden, die Höhe ist allerdings unterschiedlich. In Bayern beträgt es 556 Euro monatlich. Erhaltene Pflegeleistungen werden darauf mindernd angerechnet.
Bei Kindern, für die aus oben genannten Gründen das Blindengeld bisher abgelehnt wurde, kann nun ein neuer Antrag auf Blindengeld gestellt werden.
(Quelle: www.kindernetz.de/Gerichtsurteile)
Blindengeld kann in allen Bundesländern beansprucht werden, die Höhe ist allerdings unterschiedlich. In Bayern beträgt es 556 Euro monatlich. Erhaltene Pflegeleistungen werden darauf mindernd angerechnet.
Bei Kindern, für die aus oben genannten Gründen das Blindengeld bisher abgelehnt wurde, kann nun ein neuer Antrag auf Blindengeld gestellt werden.
(Quelle: www.kindernetz.de/Gerichtsurteile)
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Hilfsmittelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen: Kindersehhilfen

Höhere Festbeträge bis 112,69 € je Glas werden bei Sehbehinderung (Visus bis 0,3) übernommen (über 0,3 gibt es jeweils kleinere Pauschalen, ab 10,-€). Bei Stärken ab +/- 5 Dioptrien und bei Spezialgläsern (z.B. Kantenfilter) ist die Kostenübernahme möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Zweistärkengläser und Kunststoffgläser oder Kontaktlinsen übernommen. Zudem können sich schulpflichtige Kinder zusätzlich eine Schulsportbrille vom Augenarzt verschreiben lassen. In der Regel gibt es aber auch bei Kindern keinen Zuschuss zum Brillengestell.
Die Kostenübernahme sollte in jedem Fall mit Rezept und Kostenvoranschlag vorab mit der Krankenkasse geklärt werden! Gegebenenfalls sollte bei Ablehnung durch die Kasse Widerspruch eingelegt werden. Dabei kann die Frühförderung Sehen unterstützen.
(Quelle: SGB V, §33, AOK Leistungsnavigator, www.geldsparen.de/Vorsorge)
Die Kostenübernahme sollte in jedem Fall mit Rezept und Kostenvoranschlag vorab mit der Krankenkasse geklärt werden! Gegebenenfalls sollte bei Ablehnung durch die Kasse Widerspruch eingelegt werden. Dabei kann die Frühförderung Sehen unterstützen.
(Quelle: SGB V, §33, AOK Leistungsnavigator, www.geldsparen.de/Vorsorge)
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Hilfsmittelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen: Gebärdensprachsoftware
Die beklagte Krankenkasse hatte die Kostenerstattung des Gebärdensprachlernprogramms „Tommys Gebärdenwelt“ für ein mit Cochlea-Implantat (CI) versorgtes, nahezu taubes Kind abgelehnt, da das Produkt nicht im Hilfsmittelkatalog gelistet sei. Dem folgte das Sozialgericht nicht. Die Krankenkasse sei zur Kostenübernahme verpflichtet, da das Gebärdensprachlern-Programm im täglichen Leben der Erfüllung des Grundbedürfnisses der Kommunikation dient. Die Gebärdensprache sei in Alltagssituationen hilfreich, in denen das CI nicht nutzbar ist, wie beispielsweise beim Duschen, Baden oder auch beim Aufwecken aus dem Schlaf. Das Lernprogramm sei damit ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich, so dass die gesetzliche Krankenkasse zur Leistung verpflichtet ist.
Es spiele auch keine Rolle, dass das Gebärdensprachlernprogramm nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt ist. Denn in dem Verzeichnis seien nicht alle Hilfsmittel abschließend aufgeführt, betonte das Sozialgericht.
(Quelle: www.Kindernetz.de/Gerichtsurteile)
Es spiele auch keine Rolle, dass das Gebärdensprachlernprogramm nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt ist. Denn in dem Verzeichnis seien nicht alle Hilfsmittel abschließend aufgeführt, betonte das Sozialgericht.
(Quelle: www.Kindernetz.de/Gerichtsurteile)
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Warnsignale für Sehauffälligkeiten

Bei Babies und Kleinkindern
Bei Vorschul – und Schulkindern
in Ergänzung zu den vorhergenannten Auffälligkeiten an den Augen:
Neben den Eltern können auch Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulvorbereitende Einrichtungen und Interdisziplinäre Frühförderstellen dieses Angebot nutzen.
Wenden Sie sich bei Bedarf an die Frühförderung Sehen. Die Kontaktadressen finden Sie unter www.frühförderung-sehen.de
- Tränende und gerötete Augen
- Schielen
- Augenzittern, Augenpendeln
- Zwanghafte Schiefhaltung oder Drehung/Neigung des Kopfes
- Auffällig kleine Augen
- Auffallend große Augen mit gleichzeitiger Lichtscheu
- Blendempfindlichkeit oder Lichtscheu
- Keine oder unsichere Reaktion auf Licht
- Getrübte oder vernarbte Hornhaut
- Weißliche, oder weißlich schimmernde Pupillen, bzw. gelbliches Aufleuchten der Pupille bei direktem Lichteinfall
- Große Pupillen auch bei Lichteinfall
- Verdrehen der Augen ohne etwas anzuschauen
- Häufiges Manipulieren an den Augen (z.B. drücken, bohren, reiben)
- Wedeln mit der Hand oder mit Gegenständen vor den Augen
- Kein Blickkontakt oder Hinwendung zu Personen, evtl. auch „Abwenden“ von der Personen und „Hinwenden“ des Ohres (ca. ab 3.-4. Monat)
- Lustig–bunte Gegenstände werden nicht mit den Augen verfolgt (ca. ab 4. Monat)
- Kein Protest, wenn Eltern aus dem Zimmer schleichen (ca. ab 5. Monat)
- Das Kind greift an Gegenständen (Schnuller, Flasche) vorbei (ca. ab 6. Monat)
- Keine suchenden Augen- oder Körperbewegungen beim „Guck-Guck-Spiel“ (ca. ab 7. Monat)
- Keine offensichtliche Unterscheidung von bekannten und fremden Gesichtern (ca. ab 8. Monat)
- Kein Greifen nach kleinen Gegenständen (Pinzettengriff – ca. ab 9. Monat)
- Keine suchende Kopfbewegung, auf die Frage nach bekannter Person (ca. ab dem 11. Monat)
- Kein gezieltes Abgeben von Gegenständen in die Hand des Erwachsenen (ca. ab 12. Monat)
- Insgesamt verzögerte motorische Entwicklung im 1. Lebensjahr(Die Monatsangaben beziehen sich auf die erwartete „normale“ Entwicklung)
Bei Vorschul – und Schulkindern
in Ergänzung zu den vorhergenannten Auffälligkeiten an den Augen:
- Augenzwinkern und häufiges Grimassenschneiden
- Brennen der Augen
- Mit der Nase malen, Buch anschauen, lesen oder schreiben
- Verzögerte Malentwicklung
- Kein oder wenig Interesse an Bilderbüchern
- (Feinmotorische) Schwierigkeiten beim Umgang mit der Schere, beim Fädeln, Hämmern etc.
- Linien, Begrenzungen beim Malen oder Schneiden nicht einhalten können
- Zu dichtes Sitzen vor dem Fernseher
- Kopfschmerzen, Müdigkeit
- Geringe Ausdauer bei visuellen Aufgaben
- Vorliebe für Tätigkeiten, die keiner visuellen Anstrengung bedürfen (z.B. Toben, Quatsch machen...)
- Vorbeigreifen, Ball nicht fangen können
- Orientierungsprobleme, wie z.B. Stolpern, häufiges Anstoßen, Ecken mitnehmen
- Unsicheres, ängstliches Verhalten bei wechselndem oder unebenem Untergrund
- Unsicherheit in fremder Umgebung (geführt werden wollen)
- Unbeholfenheit und Tolpatschigkeit beim Spiel mit Gleichaltrigen
- Sich absondern von andern Kindern
- Eindruck des Vorbeischauens, obwohl offenbar genau hingesehen wurde
- Zunehmende Schwierigkeiten bei Dämmerung oder Dunkelheit
- Verwechslungen von ähnlichen Abbildungen (z.B. Hund und Hase) oder von Zahlen und Buchstaben
Neben den Eltern können auch Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Schulvorbereitende Einrichtungen und Interdisziplinäre Frühförderstellen dieses Angebot nutzen.
Wenden Sie sich bei Bedarf an die Frühförderung Sehen. Die Kontaktadressen finden Sie unter www.frühförderung-sehen.de
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Bundesvereinigung Eltern blinder und sehbehinderter Kinder e.V.

Als Selbsthilfevereinigung von Eltern blinder und sehbehinderter Kinder finden betroffene Familien bei diesem Verein eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten in ihrem Bemühen um die bestmögliche Entwicklung und Förderung ihres Kindes. Ziel des Vereins ist es, betroffene Familien zunächst aufzufangen, ihnen einen Ausblick auf die Zukunft zu geben und Unterstützung sowie Beratung in den jeweiligen Lebensabschnitten der Kinder zu bieten. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.
Der Verein stellt hierfür eine Plattform zum Erfahrungsaustausch. Über die BEBSK e.V. können Interessierte unter anderem Kontakte zu anderen betroffenen Familien aufnehmen, an überregionalen Familienwochenenden mit Fachvorträgen und Diskussionen teilnehmen, Rechtsberatung und Hilfe im Umgang mit Behörden und Entscheidungsträgern erhalten. Auch eine Medienbibliothek mit Tastbüchern, Braillebüchern, Hörfilmen und Fachbüchern gehört zu den kostenfreien Angeboten für die Mitglieder. Neben regionalen Kontaktangeboten und Elterntreffen werden Mitglieder über aktuelle schulische, berufliche und technologische Entwicklungen, Neuerungen im Gesundheitswesen, Rechtsfragen usw. informiert.
In einigen Bundesländern hat die Vereinigung bereits ehrenamtlich arbeitende Regionalvertretungen eingerichtet. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner finden interessierte Eltern auf der Homepage der Selbsthilfevereinigung unter www.bebsk.de
Der Verein stellt hierfür eine Plattform zum Erfahrungsaustausch. Über die BEBSK e.V. können Interessierte unter anderem Kontakte zu anderen betroffenen Familien aufnehmen, an überregionalen Familienwochenenden mit Fachvorträgen und Diskussionen teilnehmen, Rechtsberatung und Hilfe im Umgang mit Behörden und Entscheidungsträgern erhalten. Auch eine Medienbibliothek mit Tastbüchern, Braillebüchern, Hörfilmen und Fachbüchern gehört zu den kostenfreien Angeboten für die Mitglieder. Neben regionalen Kontaktangeboten und Elterntreffen werden Mitglieder über aktuelle schulische, berufliche und technologische Entwicklungen, Neuerungen im Gesundheitswesen, Rechtsfragen usw. informiert.
In einigen Bundesländern hat die Vereinigung bereits ehrenamtlich arbeitende Regionalvertretungen eingerichtet. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner finden interessierte Eltern auf der Homepage der Selbsthilfevereinigung unter www.bebsk.de
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Buchtipp: Soziale Teilhabe von Kindern mit komplexer Behinderung in der Kita

Wie dies gelingen kann, zeigt dieses Buch aus dem Reinhardt-Verlag. Zahlreiche Fallbeispiele der Inklusion aus dem Kita-Alltag führen vor Augen, vor welchen Herausforderungen die Fachkräfte stehen. Anhand konkreter Fallbeschreibungen gibt der Autor hilfreiche Tipps für eine gelungene Inklusion in der Kita von Kindern mit komplexer Behinderung. Konzepte zur Förderung sozialer Teilhabe werden vorgestellt.
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Buchtipp: Lotta Wundertüte – Unser Leben mit Bobbycar und Rollstuhl

Lotta könnte ein »Rollstuhl-Baby« sein, so nennt das ihr zwei Jahre älterer Bruder Ben. Während er auch gerne einen Rollstuhl hätte, weil man dann nicht selbst laufen muss, setzen sich die Eltern mit anderen Fragen auseinander: Wie lebt es sich mit einem behinderten Kind in einer Gesellschaft, die alles daransetzt, Behinderungen und Krankheiten abzuschaffen? Wie reagieren Freunde, Nachbarn, Kollegen? Und was wird Lotta für ein Leben haben – eingeschränkt, ausgegrenzt? Oder angenommen und geliebt?
Authentisch und liebevoll erzählt Autorin Sandra Roth von den ersten drei Jahren mit Lotta, Jahre voller Kämpfe, Überraschungen, Leid und Glück, an deren Ende wir eine lächelnde Lotta im Kindergarten erleben. Ein Buch voll großer Fragen, das Mut macht, auch den schwierigen Momenten im Leben mit Optimismus und Humor zu begegnen. Verlag Kiepenheuer&Witsch.
Weitere Informationen zum Buch
Authentisch und liebevoll erzählt Autorin Sandra Roth von den ersten drei Jahren mit Lotta, Jahre voller Kämpfe, Überraschungen, Leid und Glück, an deren Ende wir eine lächelnde Lotta im Kindergarten erleben. Ein Buch voll großer Fragen, das Mut macht, auch den schwierigen Momenten im Leben mit Optimismus und Humor zu begegnen. Verlag Kiepenheuer&Witsch.
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DVD "Vom Essen, Spielen und Einschlafen"

In den authentisch gefilmten, nur sparsam kommentierten Alltagsszenen steht das wechselseitige Miteinander von Eltern und Kind im Vordergrund. Die Bedeutung körpersprachlicher Verständigung gerade im sehr frühen Kindesalter wird anschaulich. Das Filmmaterial stammt aus einem Projekt, bei dem das Aufnahmeteam die Familien im Alltag begleiten durfte.
Die Filme können online abgerufen oder als DVD (Gesamtlänge 13:25 Min.) von Multiplikatoren oder Fachkräften kostenfrei auf der Website bestellt werden.
Die Filme können online abgerufen oder als DVD (Gesamtlänge 13:25 Min.) von Multiplikatoren oder Fachkräften kostenfrei auf der Website bestellt werden.
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