Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
frühe Sehförderung mit Tablet und Co.? Welche Vorteile der Einsatz dieses Mediums bei Kindern mit Sehbehinderung oder Blindheit hat und welche Apps wir aus der Praxis empfehlen können, finden Sie im ersten Artikel unseres Newsletters 02/2016. Ob ein Schwerbehindertenausweis auch schon für Kleinkinder sinnvoll sein kann und wie der Fachdienst Sehen in Kindertageseinrichtungen unterstützen kann, auch damit haben wir uns in unserem Sommer-Newsletter beschäftigt. Eine Empfehlung für einen Flyer in Leichter Sprache, der Eltern warnt, ein Baby niemals zu schütteln haben wir aus Hamburg für Sie recherchiert. Und zusätzlich gibt es natürlich auch wieder einen Film-Tipp.
Interessante Einblicke und einen schönen Sommer
wünscht Ihnen das Redaktionsteam Frühförderung Sehen
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Die Themen
Sehförderung mit dem Tablet

Vorbemerkung: Da Apple bislang die meisten Entwicklungen hervorgebracht hat und die Bedienung eines I-Pads vergleichsweise einfach und häufig selbsterklärend ist, beziehen wir uns folgend auf Apps, die für I-Phone oder I-Pad von Apple programmiert sind. Bislang haben wir damit die meisten Erfahrungen gesammelt. Alle hier genannten Apps können in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen werden, wenn nicht eine entsprechende Bezugsadresse angegeben ist.
Aufgrund des einfachen Handlings und des lichtstarken und kontrastreichen Touchscreen-Bildschirms können auch Kinder mit einer hochgradigen Sehbehinderung und zusätzlichen Beeinträchtigungen zum Sehen mittels spezieller Apps angeregt werden. Lichteffekte, kontrastreiche und farbintensive Muster werden direkt, über die Berührung des Touchscreens erzeugt oder in Bewegung gebracht (z.B. "Little Gems", "Flying shapes", etc.). Zudem können durch Berührung des Bildschirms auch Geräusche erzeugt werden (z.B. "Tierklavier"). Diese Apps fördern, neben der visuellen Aufmerksamkeit, die Fixation und das Erkennen von Handlungs-Wirkungs-Zusammenhängen. Um die Objekterkennung zu fördern oder die Detailwahrnehmung anzubahnen, können erste Lernspiele für Babys und Kleinkinder eingesetzt werden (u.a. "Erste Wörter" hier als Bilderbuch verwenden!, "Sound Touch", "Baby View"). Hierbei werden beispielsweise Einzelobjekte klar dargestellt und können mit Fotos von Realgegenständen verglichen werden. Eine Soundfunktion gibt die Möglichkeit der akustischen Wahrnehmung in Form von Geräuschen oder durch Benennung des Gegenstands.
Je nach visuellen Möglichkeiten und Entwicklungsstand können Lernspiele zur Form- und Mengenerfassung, oder Bilder- und Wimmelbücher etc. in der Förderung eingesetzt werden. Die Anzahl der angebotenen Programme ist fast unüberschaubar und sie variieren in Preis und Qualität erheblich.
Eine Lernsoftware, die speziell zur Förderung der visuellen und visumotorischen Grundfähigkeiten entwickelt wurde und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung individuell eingestellt werden kann, ist das Programm „dob“ oder „dob pro“. Diese Software wurde in der Schweiz mit Unterstützung von Sehbehinderten- oder Blindeneinrichtungen (u.a. Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen, Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen, etc.) entwickelt und bietet ein breites Spektrum an Übungen: von einfachen Stimulationen über basale Aufgaben bis zum Training kognitiver Fertigkeiten.
Ein weiteres Einsatzgebiet des Tablets liegt in der Verwendung als Kommunikationsgerät bei Kindern, die nicht sprechen können. Die App "Go Talk Now" bietet die Möglichkeit eigene Kommunikationsoberflächen mit speziell auf die visuellen und kognitiven Möglichkeiten abgestimmten Feldgrößen zu erstellen. "Meta Talk DE" ist eine Kommunikationsapp, die mit Symbolen ein umfangreiches Vokabular abbildet. Nähere Informationen hierzu können Sie über die Homepage LifeTool einholen und sich dort beraten lassen.
Einige nützliche Funktionen sind bereits in der Betriebssoftware des Mobilgeräts integriert und stellen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung bei der Bildbetrachtung eine große Hilfe dar: Die Zoomfunktion des Tablets bietet die Möglichkeit Bilder oder Schrift zu vergrößern. So können Texte, Bilder oder Fotos so vergrößert werden, dass das sehbehinderte Kind auch Details wahrnehmen kann.
Der Screenreader, auch Vorlese-Anwendung genannt, ist ein Programm, das Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit die Informationen, die mittels Text oder graphischer Darstellung auf dem Bildschirm vermittelt werden, in akustischer Form oder taktil über eine Braillezeile, die über Bluetooth mit dem Screenreader verbunden wird, wiedergeben.
Eine Verzögerungseinstellung bei der Bildschirmtastatur erleichtert Menschen mit motorischer Einschränkung den Gebrauch. Zudem können spezielle Zubehörteile eine Nutzung des Mobilgerätes erst ermöglichen oder erleichtern, wie beispielsweise die Ein-Hand-Tastatur, Taster-Stifte, Kopfmäuse (spezielles Zusatztool zur Steuerung des Mauszeigers mittels Kopfbewegung) oder ähnliches.
Noch ein Wort zum Schluss: Das Mobilgerät kann als Hilfsmittel zur visuellen Wahrnehmung eingesetzt werden, wenn das Kind mit Sehbehinderung an diese Geräte durch geschulte Erwachsene herangeführt wird und der Einsatz gezielt und zeitlich begrenzt ist. Wir plädieren zudem für ein gemeinsames Spiel und begleitetes Lernen mit dem Mobilgerät. Eine Verordnung eines Tablets als Hilfsmittel ist möglich und Krankenkassen können die Kosten übernehmen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, muss gut überlegt werden, da spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit (Bildschirmlesegerät, Tafelkamera, Computer mit Braillezeile, etc.) auf die speziellen Bedürfnisse feiner abgestimmt werden können und im Anschaffungspreis wesentlich höher sind.
Zur Beratung können Sie sich an die Frühförderung Sehen, Schulen für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung sowie spezielle Beratungsstellen an Universitätskliniken wenden.
Aufgrund des einfachen Handlings und des lichtstarken und kontrastreichen Touchscreen-Bildschirms können auch Kinder mit einer hochgradigen Sehbehinderung und zusätzlichen Beeinträchtigungen zum Sehen mittels spezieller Apps angeregt werden. Lichteffekte, kontrastreiche und farbintensive Muster werden direkt, über die Berührung des Touchscreens erzeugt oder in Bewegung gebracht (z.B. "Little Gems", "Flying shapes", etc.). Zudem können durch Berührung des Bildschirms auch Geräusche erzeugt werden (z.B. "Tierklavier"). Diese Apps fördern, neben der visuellen Aufmerksamkeit, die Fixation und das Erkennen von Handlungs-Wirkungs-Zusammenhängen. Um die Objekterkennung zu fördern oder die Detailwahrnehmung anzubahnen, können erste Lernspiele für Babys und Kleinkinder eingesetzt werden (u.a. "Erste Wörter" hier als Bilderbuch verwenden!, "Sound Touch", "Baby View"). Hierbei werden beispielsweise Einzelobjekte klar dargestellt und können mit Fotos von Realgegenständen verglichen werden. Eine Soundfunktion gibt die Möglichkeit der akustischen Wahrnehmung in Form von Geräuschen oder durch Benennung des Gegenstands.
Je nach visuellen Möglichkeiten und Entwicklungsstand können Lernspiele zur Form- und Mengenerfassung, oder Bilder- und Wimmelbücher etc. in der Förderung eingesetzt werden. Die Anzahl der angebotenen Programme ist fast unüberschaubar und sie variieren in Preis und Qualität erheblich.
Eine Lernsoftware, die speziell zur Förderung der visuellen und visumotorischen Grundfähigkeiten entwickelt wurde und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung individuell eingestellt werden kann, ist das Programm „dob“ oder „dob pro“. Diese Software wurde in der Schweiz mit Unterstützung von Sehbehinderten- oder Blindeneinrichtungen (u.a. Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband, Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen, Stiftung für blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche Zollikofen, etc.) entwickelt und bietet ein breites Spektrum an Übungen: von einfachen Stimulationen über basale Aufgaben bis zum Training kognitiver Fertigkeiten.
Ein weiteres Einsatzgebiet des Tablets liegt in der Verwendung als Kommunikationsgerät bei Kindern, die nicht sprechen können. Die App "Go Talk Now" bietet die Möglichkeit eigene Kommunikationsoberflächen mit speziell auf die visuellen und kognitiven Möglichkeiten abgestimmten Feldgrößen zu erstellen. "Meta Talk DE" ist eine Kommunikationsapp, die mit Symbolen ein umfangreiches Vokabular abbildet. Nähere Informationen hierzu können Sie über die Homepage LifeTool einholen und sich dort beraten lassen.
Einige nützliche Funktionen sind bereits in der Betriebssoftware des Mobilgeräts integriert und stellen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung bei der Bildbetrachtung eine große Hilfe dar: Die Zoomfunktion des Tablets bietet die Möglichkeit Bilder oder Schrift zu vergrößern. So können Texte, Bilder oder Fotos so vergrößert werden, dass das sehbehinderte Kind auch Details wahrnehmen kann.
Der Screenreader, auch Vorlese-Anwendung genannt, ist ein Programm, das Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit die Informationen, die mittels Text oder graphischer Darstellung auf dem Bildschirm vermittelt werden, in akustischer Form oder taktil über eine Braillezeile, die über Bluetooth mit dem Screenreader verbunden wird, wiedergeben.
Eine Verzögerungseinstellung bei der Bildschirmtastatur erleichtert Menschen mit motorischer Einschränkung den Gebrauch. Zudem können spezielle Zubehörteile eine Nutzung des Mobilgerätes erst ermöglichen oder erleichtern, wie beispielsweise die Ein-Hand-Tastatur, Taster-Stifte, Kopfmäuse (spezielles Zusatztool zur Steuerung des Mauszeigers mittels Kopfbewegung) oder ähnliches.
Noch ein Wort zum Schluss: Das Mobilgerät kann als Hilfsmittel zur visuellen Wahrnehmung eingesetzt werden, wenn das Kind mit Sehbehinderung an diese Geräte durch geschulte Erwachsene herangeführt wird und der Einsatz gezielt und zeitlich begrenzt ist. Wir plädieren zudem für ein gemeinsames Spiel und begleitetes Lernen mit dem Mobilgerät. Eine Verordnung eines Tablets als Hilfsmittel ist möglich und Krankenkassen können die Kosten übernehmen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, muss gut überlegt werden, da spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit (Bildschirmlesegerät, Tafelkamera, Computer mit Braillezeile, etc.) auf die speziellen Bedürfnisse feiner abgestimmt werden können und im Anschaffungspreis wesentlich höher sind.
Zur Beratung können Sie sich an die Frühförderung Sehen, Schulen für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung sowie spezielle Beratungsstellen an Universitätskliniken wenden.
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Was bringt der Schwerbehindertenausweis?

Den Antrag erhalten Betroffene bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) direkt, oder über die Internetseite des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de. Dort kann der Antrag auch ganz einfach online gestellt werden.
Zur Prüfung des Antrages benötigt das ZBFS aktuelle medizinische Unterlagen, die am besten gleich mit dem Antrag eingereicht oder die vom ZBFS bei Ärzten usw. angefordert werden. Nach der Prüfung ergeht ein Bescheid und der Behindertenausweis wird ausgestellt. Auf der Homepage des ZBFS finden Sie weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis.
Nachfolgend ein paar der wichtigsten Rechte und Nachteilsausgleiche/ Merkzeichen (Mz):
Beim ZBFS online erhalten Sie weitere Informationen zu den Merkzeichen.
Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann Sie Ihre zuständige Frühförderung gerne unterstützen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in Bezug auf Kinder auch auf der Internetseite von Intakt.
Bild mit freundlicher Genehmigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zur Prüfung des Antrages benötigt das ZBFS aktuelle medizinische Unterlagen, die am besten gleich mit dem Antrag eingereicht oder die vom ZBFS bei Ärzten usw. angefordert werden. Nach der Prüfung ergeht ein Bescheid und der Behindertenausweis wird ausgestellt. Auf der Homepage des ZBFS finden Sie weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis.
Nachfolgend ein paar der wichtigsten Rechte und Nachteilsausgleiche/ Merkzeichen (Mz):
- Menschen mit Behinderung bzw. deren Eltern können steuerlich einen Freibetrag beim Finanzamt geltend machen. Der Freibetrag liegt zwischen 310 € und 1420 € jährlich und ist abhängig vom Grad der Behinderung (30-100 Prozent).
- Kündigungsschutz (immer ab GdB 50, evtl. ab GdB 30):
- Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert): Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder KFZ-Steuerermäßigung. Die Wertmarke erhält man für 80 Euro pro Jahr/ 40 Euro pro Halbjahr beim ZBFS. Behinderte Menschen mit geringem Einkommen sowie Menschen mit dem Merkzeichen „BL“ oder „H“ erhalten sie kostenfrei.
- Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert): Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke und Kfz-Steuerbefreiung. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung muss bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragt werden. / Parken auf Behindertenparkplätzen und weitere Parkerleichterungen (z.B. 3 Std. parken im eingeschränkten Halteverbot, kostenloses Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten). / Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung. / Reservierter, personenbezogener Einzelstellplatz, wenn keine Parkmöglichkeit auf eigenem Grund besteht und an der Wohnung keine ausreichenden Parkflächen in angemessener Entfernung erreichbar sind. Bei Gewährung des Antrages wird ein öffentlicher Parkplatz mit dem Schild „Behindertenparkplatz“ und dem Zusatz: „Reserviert für Kennzeichen …“ reserviert. Für die Rechte aus dem Merkzeichen „aG“ muss man mit dem Schwerbehindertenausweis bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf einen blauen Parkausweis stellen.
- Merkzeichen „B“ (Begleitperson): unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
- Merkzeichen „RF“: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Merkzeichen „GI“ (gehörlos): Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
- Merkzeichen „H“/“BI“ (hilflos, blind): Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke, Übernahme der Kosten von Fahrten zur ambulanten Behandlung (z.B. Physiotherapie) in besonderen Fällen durch die gesetzliche Krankenversicherung.
- Merkzeichen „H“: Gewährung von Pflegegeld bzw. häuslicher Pflegehilfe (diese Leistungen sind über die Krankenkasse bzw. Pflegekasse zu beantragen).
- Merkzeichen „BI“: Gewährung von Blindengeld, Nutzung von Behindertenparkplätzen und Parkerleichterungen, unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
Beim ZBFS online erhalten Sie weitere Informationen zu den Merkzeichen.
Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann Sie Ihre zuständige Frühförderung gerne unterstützen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in Bezug auf Kinder auch auf der Internetseite von Intakt.
Bild mit freundlicher Genehmigung des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
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Inklusion: Fachdienst Sehen in der Kindertageseinrichtung

Eine wesentliche Aufgabe besteht in der sozialen Einbindung des Kindes. Das betroffene Kind soll an den Angeboten der Kita aktiv teilnehmen können, es soll zum gemeinsamen Spiel in der Gruppe befähigt werden bzw. die Gruppe - angeleitet durch das päd. Fachpersonal - muss befähigt werden den speziellen Unterstützungsbedarf zu berücksichtigen.
Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften die individuelle Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung seiner visuellen Möglichkeiten in der Gruppe zu fördern, Förderziele gemeinsam abzustimmen und die Kita zu beraten.
Das Angebot umfasst:
Sollten Sie Unterstützung bei der inklusiven Betreuung durch den Fachdienst Sehen wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Frühförderung Sehen der Blindeninstitute auf
Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Eltern und den pädagogischen Fachkräften die individuelle Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung seiner visuellen Möglichkeiten in der Gruppe zu fördern, Förderziele gemeinsam abzustimmen und die Kita zu beraten.
Das Angebot umfasst:
- Spezifische Informationen zur Entwicklung des Kindes
- Systemische Beobachtung des Kindes im Gruppengeschehen
- Beratung hinsichtlich sehbehinderten- oder blindenspezifischer Raumgestaltung, Spielmaterial, Hilfsmittel, Fachliteratur etc.
- Entwicklung gemeinsamer Arbeitskonzepte
- Erfahrungsmöglichkeiten und Sensibilisierung für das Leben und Lernen mit Sehbehinderung oder Blindheit
- Das „Anders“-Sein für die Kita-Kinder erlebbar machen
- Beratung zu Kommunikationsformen und Interaktionsbedürfnissen bei Sehbeeinträchtigung
Sollten Sie Unterstützung bei der inklusiven Betreuung durch den Fachdienst Sehen wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Frühförderung Sehen der Blindeninstitute auf
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Elternflyer in Leichter Sprache warnt vor den Gefahren, wenn ein Baby geschüttelt wird

Mit eindeutigen Hinweisen und Symbolen werden die Eltern darüber aufgeklärt, dass ein Baby niemals geschüttelt werden darf. Auch wo sie Hilfe bekommen bzw. an welche Stellen sich die Familien wenden können, wenn sie Unterstützung und Beratung brauchen, ist online und im Flyer nachzulesen.
Informationen und Bestelladresse finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg.
Informationen und Bestelladresse finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg.
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Wie läuft das in Deutschland? – Filme für arabische Eltern

Alle Filme und Einblendungen sind in deutscher und arabischer Sprache gehalten. Die gesprochenen Kommentare sind in Arabisch mit deutschen Untertiteln.
Produziert wurden die Filme im Auftrag der Deutschen Liga für das Kind, gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier geht es zum YouTube-Kanal.
Produziert wurden die Filme im Auftrag der Deutschen Liga für das Kind, gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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