Bewohnervertretung
Im Herbst 2019 standen die turnusmäßigen Neuwahlen für die vierjährige Amtszeit in der Bewohnervertretung an.
Folgende Mitglieder wurden gewählt (alphab. Reihenfolge): Sophie Baier, Harald Bischoff, Angelika Hachinger, Peter Häussler, Michael Riethmann, Irene Rittig-Weiß, Hildburg Rosenbauer, Gabriele Schaffert, Ilonka Schneider. Eine ausführliche Übersicht der neuen Mitglieder finden Sie als PDF im Nebencontent rechts.
Verabschiedung langjähriger Mitglieder
Institutsleiter Dr. Heckner beglückwünschte bei der ersten Sitzung nach den Wahlen zunächst die neuen Mitglieder des Bewohnerrates. Anschließend bedankte er sich bei Frau Sauer und Herrn Pfeuffer für die langjährige intensive Zusammenarbeit und übergab ihnen als Anerkennung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit die zweithöchste Auszeichnung des Blindeninstitutes, den handgefertigten "Louis" aus Keramik, verpackt in einem besonderen Geschenkpapier mit Brailleschrift, in Anlehnung an Louis Braille, den Erfinder der Brailleschrift. Auch Frau Hachinger bedankt sich stellvertretend für die gesamte Bewohnervertretung mit einem jeweils persönlichen Geschenk bei den scheidenden Mitgliedern.
Unser Konto Lebensfreude
Bewohnervertretung

Frau Schaffert, Herr Bischoff, Frau Baier, Herr Riethmann, Frau Rittig-Weiß, Herr Häussler (sitzend), Frau Hachinger, Frau Schneider. Frau Rosenbauer ist nicht abgebildet.
Die Bewohnervertretung wirkt in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung mit. Die Bewohnervertretung kann bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
§ 39 Aufgaben der Bewohnervertretung
(1) Die Bewohnervertretung hat folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung. Der gesamte Text der AVPfleWoqG kann in der PDF-Datei nachgelesen werden, die Sie im Nebencontent finden.