Wir trauern sehr um unsere sympathische und engagierte Kollegin Ilonka Schneider und gedenken ihr und ihrer Arbeit für das Blindeninstitut sehr dankbar. Wir hätten so gerne noch ganz lange mit ihr zusammengearbeitet. — Die Kolleg*innen der Bewohnervertretung
Die bisherige erste Vorsitzende Angelika Hachinger ist aus familiären Gründen im September 2020 zurückgetreten, deshalb fanden im Oktober 2020 Neuwahlen innerhalb der Bewohnervertretung statt. Bei der Neuwahl wurde Sophie Baier zur ersten Vorsitzenden, Gabriele Schaffert zur zweiten Vorsitzenden gewählt. Schriftführerin ist Irene Rittig-Weiß. Beisitzer sind Angelika Hachinger (Eltern) sowie Harald Bischoff, Peter Häussler und Michael Riethmann (Bewohner). Eine ausführliche Übersicht der neuen Mitglieder finden Sie als PDF im Nebencontent rechts.
Für ihr langjähriges Engagement, in der Bewohnervertretung, möchten wir uns auf diesem Wege recht herzlich bei Frau Rosenbauer bedanken, die im Frühling 2020 zurückgetreten ist. Wir möchten unser Beileid für alle aussprechen, die in diesem Jahr geliebte Menschen verloren haben.
Bewohnervertretung
Regelmäßige Videokonferenzen
Neue Wege zum Informationsaustausch: Die Eltern WhatsApp-Gruppe

Deshalb sind wir als Bewohnervertretung Teil der neuen WhatsApp-Gruppe für Eltern, die von einer Mutter gestartet wurde. Dort werden Themen rund um die Corona Pandemie, aktuelle Veranstaltungen, Ideen, Wünsche und alles rund ums Blindeninstitut besprochen.
Zum Beitreten kann der nebenstehende QR-Code gescannt werden oder Sophie Baier (01 57 54 52 88 82) eine WhatsApp-Nachricht gesendet werden. Wir freuen uns über viele neue Teilnehmer.
Unser Konto Lebensfreude
Bewohnervertretung

Frau Schaffert, Herr Bischoff, Frau Baier, Herr Riethmann, Frau Rittig-Weiß, Herr Häussler (sitzend), Frau Hachinger, Frau Schneider. Frau Rosenbauer ist nicht abgebildet.
Die Bewohnervertretung wirkt in Angelegenheiten des Betriebs der stationären Einrichtung mit. Die Bewohnervertretung kann bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
§ 39 Aufgaben der Bewohnervertretung
(1) Die Bewohnervertretung hat folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung. Der gesamte Text der AVPfleWoqG kann in der PDF-Datei nachgelesen werden, die Sie im Nebencontent finden.