Flügge werden
Der Übergang ins Erwachsenenalter für Jugendliche mit körperlich-geistiger Entwicklungsverzögerung

Auch unsere Jugendlichen werden „flügge". Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr steht gesetzlich der Schritt ins Erwachsenenalter an. Dieser Übergang bedeutet für unsere Jugendlichen und ihre Familien eine neue, oft herausfordernde Phase.
Es geht nun darum, neue medizinische Ansprechpartner zu finden (z. B. den Hausarzt), geeignete Lebens- und Wohnformen zu planen, die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten sowie rechtzeitig Betreuungs- und Vorsorgeregelungen zu klären. Ein gut begleiteter Übergang hilft, Sicherheit und Stabilität zu bewahren.
Entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Jugendlichen sollten sie aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, erreichte Kommunikations- und Bewegungsfähigkeiten zu erhalten, Selbstständigkeit zu fördern und Alltagskompetenzen weiter auszubauen.
Mit Blick auf die medizinischen, pädagogischen und sozialrechtlichen Bedürfnisse der Kinder möchten wir folgende Bereiche in den Mittelpunkt stellen:
A. Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben
Eine gute Anbindung an Werk- oder Förderstätten ist entscheidend. Unser Schulteam berät gerne, um gemeinsam mit den Eltern die passende Form der beruflichen Teilhabe für die jungen Erwachsenen zu finden.
B. Betreuungs- und Vorsorgeregelungen
Wichtig ist die rechtzeitige Beantragung oder Fortführung einer gesetzlichen Betreuung. Diese kann weiterhin durch die Eltern oder durch bestellte gesetzliche Vertreter erfolgen - auch in geteilter Form. Hierfür ist zwingend das jeweils zuständige Familiengericht zu kontaktieren.
C. Finanzielle Planung
Der Schwerbehindertenausweis sollte verlängert werden sowie Anträge zur Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen und zur Inanspruchnahme möglicher Fördermittel gestellt werden.
D. Passende Wohnformen
Ob Wohngruppe, Einrichtung oder Verbleib im Elternhaus - es sollten frühzeitig (idealerweise ab dem 17. Lebensjahr) verschiedene Optionen geprüft werden und die Kinder bei interessanten Einrichtungen angemeldet werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
E. Gesundheitliche Versorgung
Nach dem Ende der Betreuung durch das SPZ empfehlen wir eine Anbindung an ein MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung). Diese Zentren verfügen über multiprofessionelle Teams mit besonderer Expertise für junge Erwachsene mit Behinderung und koordinieren die medizinische und therapeutische Weiterbetreuung. Adressen von MZEBs in den jeweiligen Regionen gibt es online.
Schlussgedanke:
Eine erfolgreiche Transition ins Erwachsenenalter gelingt durch frühzeitige und individuelle Planung. Unser gemeinsames Ziel ist es, Selbstständigkeit, Teilhabe am Arbeitsleben und Lebensqualität langfristig zu sichern.
Dr. med. Nicoline Schumacher
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
Es geht nun darum, neue medizinische Ansprechpartner zu finden (z. B. den Hausarzt), geeignete Lebens- und Wohnformen zu planen, die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten sowie rechtzeitig Betreuungs- und Vorsorgeregelungen zu klären. Ein gut begleiteter Übergang hilft, Sicherheit und Stabilität zu bewahren.
Entsprechend der individuellen Möglichkeiten der Jugendlichen sollten sie aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, erreichte Kommunikations- und Bewegungsfähigkeiten zu erhalten, Selbstständigkeit zu fördern und Alltagskompetenzen weiter auszubauen.
Mit Blick auf die medizinischen, pädagogischen und sozialrechtlichen Bedürfnisse der Kinder möchten wir folgende Bereiche in den Mittelpunkt stellen:
A. Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben
Eine gute Anbindung an Werk- oder Förderstätten ist entscheidend. Unser Schulteam berät gerne, um gemeinsam mit den Eltern die passende Form der beruflichen Teilhabe für die jungen Erwachsenen zu finden.
B. Betreuungs- und Vorsorgeregelungen
Wichtig ist die rechtzeitige Beantragung oder Fortführung einer gesetzlichen Betreuung. Diese kann weiterhin durch die Eltern oder durch bestellte gesetzliche Vertreter erfolgen - auch in geteilter Form. Hierfür ist zwingend das jeweils zuständige Familiengericht zu kontaktieren.
C. Finanzielle Planung
Der Schwerbehindertenausweis sollte verlängert werden sowie Anträge zur Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen und zur Inanspruchnahme möglicher Fördermittel gestellt werden.
D. Passende Wohnformen
Ob Wohngruppe, Einrichtung oder Verbleib im Elternhaus - es sollten frühzeitig (idealerweise ab dem 17. Lebensjahr) verschiedene Optionen geprüft werden und die Kinder bei interessanten Einrichtungen angemeldet werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
E. Gesundheitliche Versorgung
Nach dem Ende der Betreuung durch das SPZ empfehlen wir eine Anbindung an ein MZEB (Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderung). Diese Zentren verfügen über multiprofessionelle Teams mit besonderer Expertise für junge Erwachsene mit Behinderung und koordinieren die medizinische und therapeutische Weiterbetreuung. Adressen von MZEBs in den jeweiligen Regionen gibt es online.
Schlussgedanke:
Eine erfolgreiche Transition ins Erwachsenenalter gelingt durch frühzeitige und individuelle Planung. Unser gemeinsames Ziel ist es, Selbstständigkeit, Teilhabe am Arbeitsleben und Lebensqualität langfristig zu sichern.
Dr. med. Nicoline Schumacher
Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin
