Der Elternbeirat des Blindeninstituts Regensburg
Der Elternbeirat ist Bindeglied zwischen den Eltern / gesetzlichen Vertretern und der Schule (inklusive der schulvorbereitenden Einrichtung). Er wird für zwei Jahre gewählt. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind in den Artikeln 64 bis 68 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes beschrieben.
Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen
Seine Aufgaben sind unter anderem:
Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, können die Elternbeirats-Mitglieder beratend mitwirken und gegebenenfalls auch mitgestalten. Die Schule gewinnt dadurch an Individualität.
Haben Sie Fragen, Wünsche, Anregungen oder Kritik?
Dann senden Sie uns gerne eine Mail:
eb_blindi@gmx.de
- die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
Bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, können die Elternbeirats-Mitglieder beratend mitwirken und gegebenenfalls auch mitgestalten. Die Schule gewinnt dadurch an Individualität.
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