Modellprojekt „Sinnesbeeinträchtigungen in der Pflege im sozialen Nahraum“
FAQ zur Bewerbung als Modellkommune
Zur Teilnahme als Modellkommune am Modellprojekt "Sinnesbeeinträchtigungen in der Pflege im sozialen Nahraum" haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen und unsere Antworten dazu zusammengestellt.
Wer kann sich als Modellkommune bewerben?
Bewerben können sich alle Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis zu ca. 18.000 Einwohner*innen, die Interesse daran haben, ihre Gesundheits- und Versorgungsstrukturen zu stärken.
Was sollte eine Modellkommune mitbringen?
- Motivation und Interesse (an dem Thema Prävention von Sinnesbeeinträchtigungen)
- Mindestens eine feste Ansprechperson aus der Kommune, die unser Team bei der Vermittlung von Kontakten oder bei organisatorischen Fragen unterstützt
- Einen öffentlich zugänglichen Raum für die Durchführung von Angeboten und Maßnahmen (z. B. Vorträge, Infostand etc.)
Muss in meiner Kommune ein Augenoptiker oder ein Hörakustiker ansässig sein?
Nein, es ist nicht zwingend notwendig, dass in Ihrer Kommune Augenoptik- und Hörakustik-Fachgeschäfte vorhanden sind.
Muss meine Kommune bestehende Angebote oder Erfahrungen zum Projektthema vorweisen können?
Nein, es ist nicht notwendig, dass Sie bereits Erfahrungen und Angebote zum Thema Sinnesbeeinträchtigungen vorweisen.
Welche Leistungen erhält meine Kommune?
Das entscheiden Sie! Wir prüfen gemeinsam, welche Strukturen und Bedarfe Ihre Kommune hat und wählen dann passende Bausteine für Sie aus.
Mögliche Aktivitäten sind:
Mögliche Aktivitäten sind:
- Informationsveranstaltungen zu Seh- und Hörbeeinträchtigungen für Senior*innen sowie alle weiteren Interessierten
- Sinnesparcours zur Selbsterfahrung von Sinnesbeeinträchtigungen für Multiplikator*innen und Senior*innen sowie alle weiteren Interessierten
- Schulungen und Workshops für Multiplikator*innen aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Altenhilfe, Beratung (z.B. Pflegestützpunkte, Quartiersmanagement)
- Ortsbegehungen gemeinsam mit den ausgewählten Ansprechpartner*innen der Kommunen zur seh- und hörgerechten Barrierefreiheit (entsprechend der DIN-Normen) in öffentlichen Räumen
- Gesundheitstage und Aktionskampagnen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz Sehen und Hören der Bevölkerung
- Schaffung eines regionalen Netzwerks für die Hör- und Sehgesundheit
Ist die Teilnahme kostenfrei?
Ja, Sie können kostenfrei am Modellprojekt teilnehmen.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Wenn Sie sich bewerben möchten, füllen Sie den Rückmeldebogen (zum Download am Ende dieser Seite) aus und schicken ihn an die angegebene E-Mail-Adresse oder per Post. Die Bewerbungsfrist endet am 9. Juli.
Wie gestaltet sich der Auswahlprozess?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 9. Juli, sichten wir die eingegangenen Bewerbungen. Anhand von interner Auswahlkriterien wählen wir 7 Modellkommunen aus. Wir informieren Sie zeitnah darüber, ob Ihre Kommune als Modellkommune ausgewählt wurde.
Was ist der Projektablauf?
Wird Ihre Kommune als Modellkommune ausgewählt, werden wir Sie kontaktieren. Nach der Unterzeichnung einer Projektvereinbarung, beginnen wir mit der Bedarfserhebung in Ihrer Kommune. In Anlehnung an die Bedarfserhebung, planen wir mit Ihnen gemeinsam die Aktivitäten. Ab Januar 2026 werden die vereinbarten Maßnahmen von Seiten des Projektteams in Ihrer Kommune durchgeführt.
Wie lange läuft das Projekt in meiner Kommune?
Bis Ende 2025 ermitteln wir den Bedarf in Ihrer Kommune. Die Umsetzung der auf Ihre Kommune abgestimmten Aktivitäten erfolgt von Januar 2026 bis Juni 2027.
Gibt das Modellprojekt Zuschüsse?
Leider können wir Ihnen keine Zuschüsse geben. Gerne beraten wir aber teilnehmende Modellkommunen zu möglichen Förderungen.
An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?
Gerne können Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an sinnesonah@blindeninstitut.de stellen oder uns telefonisch kontaktieren unter 0931/2092-2362.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Bewerbung und den Rückmeldebogen zum Download:
