Zwangssterilisation blinder Menschen: Das Unrecht wirkt bis heute nach
Veranstaltung im Blindeninstitut beleuchtet das Zusammenwirken von Augenheilkunde, Behörden, Justiz und gesellschaftlichen Vorurteilen

Würzburg. Bis zu 2.800 blinde und sehbehinderte Menschen wurden während der NS-Zeit in Deutschland zwangssterilisiert. Auch im Blindeninstitut Würzburg wurden Schüler Opfer dieses Unrechts. Eine Veranstaltung der Blindeninstitutsstiftung am 8. Juli 2026 zeigte, welche Rolle Universitätsmedizin, staatliche Behörden und gesellschaftliche Vorurteile dabei spielten – und wie wichtig es bleibt, die Geschichten der betroffenen Menschen sichtbar zu machen.
Im Mittelpunkt stand ein Vortrag des israelischen Historikers Prof. Oded Heilbronner von der Hebräischen Universität Jerusalem/Reichmann Universität Hertzliya über Augenärzte, Menschen mit Sehbehinderung und Zwangssterilisationen während der NS-Zeit. Daran schloss sich eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Universitätsklinik Würzburg, der Blindeninstitutsstiftung und der Blindenselbsthilfe an.
Die zentrale Erkenntnis des Abends: Dass vergleichsweise weniger blinde und sehbehinderte Menschen zwangssterilisiert wurden als Angehörige anderer betroffener Gruppen, entlastet die damalige Augenheilkunde nicht. Die Zahlen zeigen vielmehr, wie medizinische Unsicherheiten, fachliche Ermessensspielräume und Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte ineinandergriffen. Auch gesellschaftliche Vorstellungen von Leistungsfähigkeit spielten eine Rolle. Die Gesprächsrunde zeigte zudem, dass blinde Menschen beim Thema Elternschaft auch heute noch mit Vorurteilen konfrontiert werden.
Den Opfern eine Stimme geben
„Am heutigen Abend wollen wir an blinde Menschen erinnern, denen in der Zeit des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan worden ist“, sagte Johannes Spielmann, Vorstand der Blindeninstitutsstiftung, zu Beginn. Mit Wissen, Willen und Einverständnis einzelner Leitungsverantwortlicher waren auch Schüler des damaligen Blindeninstituts zwangssterilisiert worden, darunter auch Siegfried Gerhard. Spielmann betonte, dass er Gerhard stellvertretend für alle Opfer eine Stimme verleihen wolle, indem er aus dessen schriftlich festgehaltenen Erinnerungen vorlas: „Wenn es einmal heißen sollte, die Blinden in der Blindenanstalt hätten sich freiwillig gemeldet, dann werden wir die Öffentlichkeit eines andern belehren.“
Medizin war Teil eines Unrechtssystems
Grundlage der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen war das 1933 verabschiedete und ab 1934 angewandte „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Auch die damals verwendeten Kategorien „erbliche Blindheit“ und „erbliche Taubheit“ konnten als Begründung für eine Sterilisation herangezogen werden.
In seinem Vortrag machte Prof. Oded Heilbronner deutlich, dass gerade bei Sehbehinderungen die medizinische Einordnung jedoch häufig nicht eindeutig war. Augenärzte mussten daher beurteilen, ob eine Sehbeeinträchtigung als erblich anzusehen sei. Ihre Gutachten konnten erheblichen Einfluss auf das weitere Verfahren und damit auf das Leben der betroffenen Menschen haben.
Keine Entlastung für die Augenheilkunde
Heilbronner zeigte, dass viele Ärzte nationalsozialistische und rassenhygienische Grundannahmen teilten oder sich dem System anpassten. Zugleich führten medizinische Unsicherheiten und unterschiedliche fachliche Bewertungen nicht in jedem Fall zum gleichen Ergebnis. Darüber hinaus gab es nach dem Ersten Weltkrieg ein ganzes Netzwerk von Blindenvereinen, die daran arbeiteten, blinde Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und deshalb eher einer Zwangssterilisation entgangen sind.
Darüber hinaus bestand in Deutschland bereits seit der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ein Netzwerk von Blindenvereinen, das sich für die berufliche Eingliederung blinder Menschen einsetzte. Die nachgewiesene Arbeitsfähigkeit konnte dazu beitragen, dass einzelne Betroffene von einer Zwangssterilisation ausgenommen wurden.
„Mir geht es nicht darum, die Augenheilkunde während des NS-Regimes zu entlasten“, schloss Heilbronner seinen Vortrag. „Ich möchte zeigen, dass es mehrere Gründe für den relativ geringen Anteil blinder Menschen an allen Opfern von Zwangssterilisation gibt. Diese sind auf den ersten Blick nicht gleich zu erkennen.“
Im Mittelpunkt stand ein Vortrag des israelischen Historikers Prof. Oded Heilbronner von der Hebräischen Universität Jerusalem/Reichmann Universität Hertzliya über Augenärzte, Menschen mit Sehbehinderung und Zwangssterilisationen während der NS-Zeit. Daran schloss sich eine Gesprächsrunde mit Vertretern der Universitätsklinik Würzburg, der Blindeninstitutsstiftung und der Blindenselbsthilfe an.
Die zentrale Erkenntnis des Abends: Dass vergleichsweise weniger blinde und sehbehinderte Menschen zwangssterilisiert wurden als Angehörige anderer betroffener Gruppen, entlastet die damalige Augenheilkunde nicht. Die Zahlen zeigen vielmehr, wie medizinische Unsicherheiten, fachliche Ermessensspielräume und Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte ineinandergriffen. Auch gesellschaftliche Vorstellungen von Leistungsfähigkeit spielten eine Rolle. Die Gesprächsrunde zeigte zudem, dass blinde Menschen beim Thema Elternschaft auch heute noch mit Vorurteilen konfrontiert werden.
Den Opfern eine Stimme geben
„Am heutigen Abend wollen wir an blinde Menschen erinnern, denen in der Zeit des Nationalsozialismus großes Unrecht angetan worden ist“, sagte Johannes Spielmann, Vorstand der Blindeninstitutsstiftung, zu Beginn. Mit Wissen, Willen und Einverständnis einzelner Leitungsverantwortlicher waren auch Schüler des damaligen Blindeninstituts zwangssterilisiert worden, darunter auch Siegfried Gerhard. Spielmann betonte, dass er Gerhard stellvertretend für alle Opfer eine Stimme verleihen wolle, indem er aus dessen schriftlich festgehaltenen Erinnerungen vorlas: „Wenn es einmal heißen sollte, die Blinden in der Blindenanstalt hätten sich freiwillig gemeldet, dann werden wir die Öffentlichkeit eines andern belehren.“
Medizin war Teil eines Unrechtssystems
Grundlage der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen war das 1933 verabschiedete und ab 1934 angewandte „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Auch die damals verwendeten Kategorien „erbliche Blindheit“ und „erbliche Taubheit“ konnten als Begründung für eine Sterilisation herangezogen werden.
In seinem Vortrag machte Prof. Oded Heilbronner deutlich, dass gerade bei Sehbehinderungen die medizinische Einordnung jedoch häufig nicht eindeutig war. Augenärzte mussten daher beurteilen, ob eine Sehbeeinträchtigung als erblich anzusehen sei. Ihre Gutachten konnten erheblichen Einfluss auf das weitere Verfahren und damit auf das Leben der betroffenen Menschen haben.
Keine Entlastung für die Augenheilkunde
Heilbronner zeigte, dass viele Ärzte nationalsozialistische und rassenhygienische Grundannahmen teilten oder sich dem System anpassten. Zugleich führten medizinische Unsicherheiten und unterschiedliche fachliche Bewertungen nicht in jedem Fall zum gleichen Ergebnis. Darüber hinaus gab es nach dem Ersten Weltkrieg ein ganzes Netzwerk von Blindenvereinen, die daran arbeiteten, blinde Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und deshalb eher einer Zwangssterilisation entgangen sind.
Darüber hinaus bestand in Deutschland bereits seit der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ein Netzwerk von Blindenvereinen, das sich für die berufliche Eingliederung blinder Menschen einsetzte. Die nachgewiesene Arbeitsfähigkeit konnte dazu beitragen, dass einzelne Betroffene von einer Zwangssterilisation ausgenommen wurden.
„Mir geht es nicht darum, die Augenheilkunde während des NS-Regimes zu entlasten“, schloss Heilbronner seinen Vortrag. „Ich möchte zeigen, dass es mehrere Gründe für den relativ geringen Anteil blinder Menschen an allen Opfern von Zwangssterilisation gibt. Diese sind auf den ersten Blick nicht gleich zu erkennen.“

(von links nach rechts)
Das Thema führt auch nach Würzburg
In der anschließenden Gesprächsrunde bat Vorstand Spielmann die Podiumsteilnehmer aufzuzeigen, inwiefern die Geschichte der Zwangssterilisationen auch zur Würzburger Stadt- und Medizingeschichte gehört. Prof. Dr. Johannes Dietl, ehemaliger Direktor der Universitätsfrauenklinik Würzburg, hat dieses dunkle Kapitel seines Fachgebiets an der Klinik ausführlich aufgearbeitet. In vergessenen Akten im Kellerarchiv hat er recherchiert, dass rund 1.000 Frauen während der NS-Zeit zwangssterilisiert worden sind. Weil die Unterlagen aus der Chirurgie vernichtet worden seien, lasse sich heute laut Dietl nicht mehr feststellen, wie viele Männer in Würzburg betroffen waren.
Spärliche Quellen, offene Fragen
Prof. Dr. Franz Grehn, langjähriger Direktor der Universitäts-Augenklinik Würzburg, bestätigte, dass auch in seinem Fachgebiet bis auf ein Operationsbuch keine ausführlichen Unterlagen mehr aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs vorlägen. Er beschrieb, dass die Vorgaben des NS-Erbgesundheitsgesetzes und deren Umsetzung aber zu großen Konflikten zwischen den Ärzten innerhalb der Fakultät geführt hätten. Überrascht zeigte sich Grehn davon, wie tief prägende Größen der Augenheilkunde in der Diskussion über Zwangssterilisationen blinder Menschen im Nationalsozialismus verflechtet waren.
Dr. Hans Neugebauer, ehemaliger Stiftungsdirektor der Blindeninstitutsstiftung, ging noch einmal auf die Geschichte des blinden Schülers Siegfried Gerhard ein. In den 70er Jahren habe er ihm beim Kaffeetrinken erzählt, wie er zusammen mit anderen ehemaligen Schülern gegen seinen Willen in die Klinik zur Sterilisation geschickt worden war. Neugebauer und der damalige Schulkonrektor hielten dessen Leidensgeschichte daraufhin in einem schriftlichen Interview fest und veröffentlichten es unter anderem in der 2021 erschienen Stiftungschronik. „Herrn Gerhard war es sehr wichtig, dass sein Schicksal festgehalten und nicht vergessen wird“, so Neugebauer.
Vorurteile wirken nicht nur in der Vergangenheit
Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, brachte die Perspektive der heutigen Selbsthilfe ein. Zwangssterilisationen und deren Nachwirkungen seien lange kaum thematisiert worden. Betroffene hätten dazu oft nicht die Kraft gehabt. Aufarbeitungen gab es zu wenig. Er berichtete sehr persönlich von Vorurteilen, die blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere wenn sie Eltern seien, auch heute noch erleben würden.
Zudem stellte Bethke das Unrecht, das behinderten Menschen während der NS-Zeit angetan worden war, in Bezug zu aktuellen Kosten-Nutzen-Debatten zulasten behinderter Menschen. Er kritisierte, dass manchmal behinderungsbezogene Leistungen von Leistungen für Bürger abgegrenzt würden, dass oft Teilhabe gesellschaftlich als Kostenfaktor und Barrierefreiheit als Belastung für die Wirtschaft dargestellt würden. Solche Haltungen missachteten das Recht auf Teilhabe aller Menschen, seien wirtschaftlich falsch und gefährdeten den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Er mahnte: „Menschen mit Behinderung dürfen nie wieder als eine Bürde für die Gesellschaft verstanden werden“.
Erinnerung braucht konkrete Geschichten
Für die Blindeninstitutsstiftung ist die Auseinandersetzung mit diesem Teil ihrer Geschichte eine bleibende Aufgabe. Darauf wies Stiftungsvorstand Dr. Marco Bambach in seinem Abschlusswort hin: „Erinnerung bedeutet für uns: nicht zu beschönigen, nicht auszuweichen, sondern beim Namen zu nennen, was geschehen ist.“ Begleitet wurde der Abend vom Rehan Syed Ensemble, das mit seinen gefühlvollen Sinti-Liedern immer wieder zum Innehalten einlud.
In der anschließenden Gesprächsrunde bat Vorstand Spielmann die Podiumsteilnehmer aufzuzeigen, inwiefern die Geschichte der Zwangssterilisationen auch zur Würzburger Stadt- und Medizingeschichte gehört. Prof. Dr. Johannes Dietl, ehemaliger Direktor der Universitätsfrauenklinik Würzburg, hat dieses dunkle Kapitel seines Fachgebiets an der Klinik ausführlich aufgearbeitet. In vergessenen Akten im Kellerarchiv hat er recherchiert, dass rund 1.000 Frauen während der NS-Zeit zwangssterilisiert worden sind. Weil die Unterlagen aus der Chirurgie vernichtet worden seien, lasse sich heute laut Dietl nicht mehr feststellen, wie viele Männer in Würzburg betroffen waren.
Spärliche Quellen, offene Fragen
Prof. Dr. Franz Grehn, langjähriger Direktor der Universitäts-Augenklinik Würzburg, bestätigte, dass auch in seinem Fachgebiet bis auf ein Operationsbuch keine ausführlichen Unterlagen mehr aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs vorlägen. Er beschrieb, dass die Vorgaben des NS-Erbgesundheitsgesetzes und deren Umsetzung aber zu großen Konflikten zwischen den Ärzten innerhalb der Fakultät geführt hätten. Überrascht zeigte sich Grehn davon, wie tief prägende Größen der Augenheilkunde in der Diskussion über Zwangssterilisationen blinder Menschen im Nationalsozialismus verflechtet waren.
Dr. Hans Neugebauer, ehemaliger Stiftungsdirektor der Blindeninstitutsstiftung, ging noch einmal auf die Geschichte des blinden Schülers Siegfried Gerhard ein. In den 70er Jahren habe er ihm beim Kaffeetrinken erzählt, wie er zusammen mit anderen ehemaligen Schülern gegen seinen Willen in die Klinik zur Sterilisation geschickt worden war. Neugebauer und der damalige Schulkonrektor hielten dessen Leidensgeschichte daraufhin in einem schriftlichen Interview fest und veröffentlichten es unter anderem in der 2021 erschienen Stiftungschronik. „Herrn Gerhard war es sehr wichtig, dass sein Schicksal festgehalten und nicht vergessen wird“, so Neugebauer.
Vorurteile wirken nicht nur in der Vergangenheit
Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, brachte die Perspektive der heutigen Selbsthilfe ein. Zwangssterilisationen und deren Nachwirkungen seien lange kaum thematisiert worden. Betroffene hätten dazu oft nicht die Kraft gehabt. Aufarbeitungen gab es zu wenig. Er berichtete sehr persönlich von Vorurteilen, die blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere wenn sie Eltern seien, auch heute noch erleben würden.
Zudem stellte Bethke das Unrecht, das behinderten Menschen während der NS-Zeit angetan worden war, in Bezug zu aktuellen Kosten-Nutzen-Debatten zulasten behinderter Menschen. Er kritisierte, dass manchmal behinderungsbezogene Leistungen von Leistungen für Bürger abgegrenzt würden, dass oft Teilhabe gesellschaftlich als Kostenfaktor und Barrierefreiheit als Belastung für die Wirtschaft dargestellt würden. Solche Haltungen missachteten das Recht auf Teilhabe aller Menschen, seien wirtschaftlich falsch und gefährdeten den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Er mahnte: „Menschen mit Behinderung dürfen nie wieder als eine Bürde für die Gesellschaft verstanden werden“.
Erinnerung braucht konkrete Geschichten
Für die Blindeninstitutsstiftung ist die Auseinandersetzung mit diesem Teil ihrer Geschichte eine bleibende Aufgabe. Darauf wies Stiftungsvorstand Dr. Marco Bambach in seinem Abschlusswort hin: „Erinnerung bedeutet für uns: nicht zu beschönigen, nicht auszuweichen, sondern beim Namen zu nennen, was geschehen ist.“ Begleitet wurde der Abend vom Rehan Syed Ensemble, das mit seinen gefühlvollen Sinti-Liedern immer wieder zum Innehalten einlud.



Prof. Dr. Franz Grehn, Prof. Oded Heilbronner, Johannes Spielmann, Andreas Bethke, Dr. Hans Neugebaue und Dr. Marco Bambach (von links nach rechts)

Ausdruck einer lebendigen Erinnerungskultur
Auch Schüler*innen des Blindeninstituts Würzburg wurden mit Unterstützung der damaligen Verantwortlichen zwangssterilisiert. An dieses Verbrechen erinnert seit 2021 eine Skulptur auf dem Gelände des Blindeninstituts in der Ohmstraße.
Der Vortrag von Prof. Oded Heilbronner ist für die Blindeninstitutsstiftung Ausdruck der Erinnerungskultur, mit der sie Verantwortung für dieses dunkle Kapitel in ihrer Geschichte übernimmt.
Der Vortrag von Prof. Oded Heilbronner ist für die Blindeninstitutsstiftung Ausdruck der Erinnerungskultur, mit der sie Verantwortung für dieses dunkle Kapitel in ihrer Geschichte übernimmt.
Veranstalter
Neben der Blindeninstitutsstiftung, war das Berufsförderungswerks Würzburg Gmbh und der Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. Veranstalter des Abends.


