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Ein Blick in die Aula der Schule mit Schülercafe im Hintergrund

Graf-zu-Bentheim-Schule: Förderzentrum Sehen und weiterer Förderbedarf mit schulvorbereitender Einrichtung und dem mobilen sonderpädagogischen Dienst Sehen

Als Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen und weiterer Förderbedarf bietet die Graf-zu-Bentheim-Schule blinden und sehbehinderten, oft mehrfachbehinderten oder taubblinden/hörsehbehinderten Kindern ganz unterschiedliche Förderangebote. Die vorschulische und die schulische Eingliederung sind dabei ganz auf die individuellen Schwierigkeiten und Behinderungen, aber auch und besonders auf das Können, die Fähigkeiten und Stärken des einzelnen Kindes hin angelegt.
So gibt es innerhalb des Förderzentrums schulvorbereitende Gruppen (SVE) und verschiedenste Schulabteilungen, die mit ihrem jeweiligen Schwerpunkt das breite Förderkonzept ganz praktisch im Schulalltag umsetzen.
Wir verstehen uns in unserer Außenwirkung als Kompetenzzentrum und mit unseren mobilen Diensten als Partner für Inklusion. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Sehbehinderung oder Blindheit zu unterstützen, möglichst selbstständig und aktiv an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Innerschulisch ist es für uns selbstverständlich, dass unsere Schülerinnen und Schüler aller Abteilungen an allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Aktivitäten teilnehmen können.
Unsere Offene Schule leistet einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verständnis, mehr Offenheit und mehr Toleranz; die Kinder und Jugendlichen erleben Vielfalt als Chance und Basis für Teilhabe und Zusammenleben in der Gesellschaft.

Schule und schulvorbereitende Einrichtung (SVE) in der Blindeninstitutsstiftung

  • Was ist unser Bild von Schule?
  • Wie lernen die Kinder und Jugendlichen?
  • Welche Kinder und Jugendlichen besuchen unsere Schulen?
  • Welche Schulstufen bieten wir an?
  • Wie sichern wir die pädagogische Qualität?
  • Welche Rolle spielen die Eltern?

In einem Klassenzimmer sitzen mehrere Schüler vor einem Monitor, der sich vor ihrem Schultisch befindet. Eine Lehrerin schreibt auf eine digitale Tafel. Auf dem Monitor im Vordergrund ist die Lehrerin vor der digitalen Tafel vergrößert zu sehen.

Unterrichtsprinzipien

In jahrgangsübergreifenden, kleinen Klassen erfolgt ein individualisierender, differenzierender Unterricht in Form einer individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung - auf der Grundlage einer spezifischen Diagnostik für jeden neu aufgenommenen Schüler.
Aus dem individuellen Förderbedarf ergeben sich Konsequenzen für die didaktisch- methodischen Entscheidungen bei der Gestaltung des Unterrichts. Insbesondere die erschwerten und unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigung erfordern Differenzierung und gegebenenfalls Erweiterung des Unterrichts mit zusätzlichen Lernzeiten und weitergehenden Unterstützungsangeboten.
Bei der optimalen Förderung aller uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler unterstützt das Fachpersonal der Therapieabteilung wie Orthoptistinnen, Physiotherapeuten, Mobilitätstrainern, Psychologen, Logopäden, Musiktherapeuten und Ergotherapeuten.
Das Kollegium der Graf-zu-Bentheim-Schule Schuljahr 2023/2024

Bildungsgänge und Abschlüsse

In unseren „Offenen Klassen“ (BayEUG Art. 30a Abs.7) lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen individuellen Unterstützungsbedürfnissen. Sie werden in kleinen, jahrgangsgemischten Klassen unterrichtet.
 
Zielgruppen sind:
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sehen und einem zusätzlichen Förderbedarf im Lernen
  • Schülerinnen und Schüler ohne einen sonderpädagogischen Förderbedarf 
Neben dem Erwerb der Kompetenzen der allgemeinen Schule hat der Unterricht den Erwerb der entwicklungsbezogenen Kompetenzen in den Bereichen Motorik und Wahrnehmung, Denken und Lernstrategien, Kommunikation und Sprache und Emotionen und soziales Handeln sowie laut Sekundärcurriculum in den Bereichen O & M (Orientierung & Mobilität) und LPF (Lebenspraktische Fertigkeiten) zum Ziel.
 
Grundlagen des Unterrichts sind:
  • die an den Förderschwerpunkt Sehen adaptierten Lehrpläne (LehrplanPLUS) der Grund- und Mittelschule (Förderschwerpunkt Sehen)
  • individuelle Förderpläne, die sich am individuellen Unterstützungsbedarf des Schülers orientieren (Förderschwerpunkt Sehen und Lernen)
  • die Lehrpläne (LehrplanPLUS) der Grund- und Mittelschule der allgemeinen Schule (ohne sonderpädagogischen Förderbedarf) 
Rahmenbedingungen unseres Kompetenzzentrums:
  • optimierte Strukturen und Wahrnehmungsbedingungen im Unterricht
  • sehbehindertenspezifische Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Unterrichtsräume, u.a. bestmögliche Beleuchtung
  • sehbehinderten- oder blindenspezifische Methoden und Inhalte, u.a. Orientierung am spezifischen Curriculum
  • individueller Einsatz von optischen und technischen Hilfsmittel wie z.B. interaktive digitale Tafeln und Computer in allen Unterrichtsräumen
  • Durchlässigkeit zwischen den Jahrgangstufen und Lerngruppen
  • vertiefte Berufsorientierung ab der 7. Jahrgangstufe, u.a. Betriebspraktika und spezifische Beratung zum Übergang Schule und Beruf durch unseren Fachdienst der „Überregionalen Offenen Behindertenarbeit“

Grundschulstufe

In fünf Grundschuljahren sollen sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler möglichst eigenaktiv und selbstbestimmt lernen. Eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern und der Heilpädagogischen Tagesstätte bzw. dem Bereich Wohnen ist uns dabei besonders wichtig. Mit dem Übertrittszeugnis im letzten Grundschuljahr ist der Besuch jeder weiterführenden Schule möglich.

Mittelschulstufe

In fünf Grundschuljahren sollen sehbehinderte und blinde Schülerinnen und Schüler möglichst eigenaktiv und selbstbestimmt lernen. Eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit mit den Eltern und der Heilpädagogischen Tagesstätte bzw. dem Bereich Wohnen ist uns dabei besonders wichtig. Mit dem Übertrittszeugnis im letzten Grundschuljahr ist der Besuch jeder weiterführenden Schule möglich.

Offenes Ganztagsangebot

An mindestens zwei Wochentagen ist für Schülerinnen und Schüler eine Anmeldung im Offenen Ganztag möglich, wenn sie keine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) oder kein Wohnangebot (5-Tages-Internat, Ganzjahreswohnen) des Kinder- und Jugendbereichs besuchen.
Im Anschluss an den Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler bis 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. 14.00 Uhr (Freitag) betreut.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Sehen

Der überregionale Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) richtet sich an Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Sehen an Regelschulen und anderen Förderzentren im Regierungsbezirk Unterfranken.

Ein Mädchen sitzt vor einem Bilschirmlesegerät, das ihr Rechenheft über eine Kamera zeigt.

Blindeninstitut Würzburg / Schule

Anja Wolkowicz
Schulsekretariat, Kontakt für Initiativbewerbungen
Tel. 0931 2092-6117
gzb-schule@blindeninstitut.de

Symbol von einem Smart Phone das ein klingelndes Telefon zeigt

Blindeninstitut Würzburg / Schule

Heike Sandrock
Schulleiterin
Tel. 0931 2092-6120
heike.sandrock@blindeninstitut.de

Symbol von einem Smart Phone das ein klingelndes Telefon zeigt

Arbeiten im Blindeninstitut Würzburg

Stellenausschreibung Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) / Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Standort Würzburg
Beschäftigungsumfang Vollzeit
Arbeitsbereich Werkstatt / Wohnen Kinder und Jugendliche / Wohnen Erwachsene
Arbeitsbeginn zum 01.09.2024

Stellenausschreibung Initiativbewerbung für unsere neue Wohn- und Förderstätte in Kitzingen

Standort Kitzingen
Beschäftigungsumfang Voll- oder Teilzeit
Arbeitsbeginn zum 01.09.2024

Alle Angebote im Blindeninstitut Würzburg

Wir begleiten blinde und sehbehinderte Menschen mit weiteren zum Teil komplexen Behinderungen durch ihr Leben. Sie finden Unterstützungsangebote für jede Lebensphase: von kurz nach der Geburt bis ins hohe Alter.

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