Bewohnervertretung aktuell
Die Amtsperiode der Bewohnervertretung dauert vier Jahre - so hat sich seit der letzten Wahl im Herbst 2019 viel im Gremium geändert, über das wir kurz informieren möchten:
Die bisherige erste Vorsitzende Angelika Hachinger ist aus familiären Gründen im September 2020 zurückgetreten, deshalb fanden im Oktober 2020 Neuwahlen innerhalb der Bewohnervertretung statt. Bei der Neuwahl wurde Sophie Baier zur ersten Vorsitzenden, Gabriele Schaffert zur zweiten Vorsitzenden gewählt. Schriftführerin ist Irene Rittig-Weiß. Beisitzer sind Angelika Hachinger (Eltern) sowie Harald Bischoff, Peter Häussler und Michael Riethmann (Bewohner). Eine ausführliche Übersicht der neuen Mitglieder finden Sie als PDF im Nebencontent rechts.
Für ihr langjähriges Engagement, in der Bewohnervertretung, danken wir recht herzlich Frau Rosenbauer, die im Frühling 2020 zurückgetreten ist.
Wir möchten unser Beileid für alle aussprechen, die in diesem Jahr geliebte Menschen verloren haben.
Die bisherige erste Vorsitzende Angelika Hachinger ist aus familiären Gründen im September 2020 zurückgetreten, deshalb fanden im Oktober 2020 Neuwahlen innerhalb der Bewohnervertretung statt. Bei der Neuwahl wurde Sophie Baier zur ersten Vorsitzenden, Gabriele Schaffert zur zweiten Vorsitzenden gewählt. Schriftführerin ist Irene Rittig-Weiß. Beisitzer sind Angelika Hachinger (Eltern) sowie Harald Bischoff, Peter Häussler und Michael Riethmann (Bewohner). Eine ausführliche Übersicht der neuen Mitglieder finden Sie als PDF im Nebencontent rechts.
Für ihr langjähriges Engagement, in der Bewohnervertretung, danken wir recht herzlich Frau Rosenbauer, die im Frühling 2020 zurückgetreten ist.
Wir möchten unser Beileid für alle aussprechen, die in diesem Jahr geliebte Menschen verloren haben.
Die Bewohnervertretung ab November 2019
Erste Vorsitzende
Ab Juni 2020 ist leider ausgeschieden: Hildburg Rosenbauer. Im August 2022 verstarb zu
unserem größten Bedauern plötzlich und unerwartet Ilonka Schneider.
- Sophie Baier Spiegelstraße 4, 97753 Karlstadt, Tel. 093534332 / 015754528882, E-Mail: baiso59@aol.com
- Gabriele Schaffert Zum Rafflenbusch 15, 58091 Hagen, Tel. 0178/3243945, E-Mail: gabriele.schaffert@web.de
- Irene Rittig-Weiß Seeuferstraße 54 B, 82211 Herrsching- Breitbrunn, Tel. 0174/90 84 900, E-Mail: irene.rittig-weiss@gmx.de
- Bewohner Peter Häussler, Franz-Ludwig-Str. 19-21, 97072 Würzburg, E-Mail: bewohnervertretung@blindeninstitut.de
- Bewohner Harald Bischoff Franz-Ludwig-Str. 19-21, 97072 Würzburg, E-Mail: bewohnervertretung@blindeninstitut.de
- Bewohner Michael Riethmann Franz-Ludwig-Str. 19-21, 97072 Würzburg, E-Mail: bewohnervertretung@blindeninstitut.de
Ab Juni 2020 ist leider ausgeschieden: Hildburg Rosenbauer. Im August 2022 verstarb zu
unserem größten Bedauern plötzlich und unerwartet Ilonka Schneider.
Die Eltern WhatsApp-Gruppe
Unser Ziel ist eine bessere Vernetzung der Eltern untereinander, sodass aktuelle Informationen schneller weitergegeben werden können.
Deshalb sind wir als Bewohnervertretung Teil der neuen WhatsApp-Gruppe für Eltern, die von einer Mutter gestartet wurde. Dort werden Themen rund um die Corona Pandemie, aktuelle Veranstaltungen, Ideen, Wünsche und alles rund ums Blindeninstitut besprochen.
Zum Beitreten kann der nebenstehende QR-Code gescannt werden oder Sophie Baier (01 57 54 52 88 82) eine WhatsApp-Nachricht gesendet werden. Wir freuen uns über viele neue Teilnehmer.
Deshalb sind wir als Bewohnervertretung Teil der neuen WhatsApp-Gruppe für Eltern, die von einer Mutter gestartet wurde. Dort werden Themen rund um die Corona Pandemie, aktuelle Veranstaltungen, Ideen, Wünsche und alles rund ums Blindeninstitut besprochen.
Zum Beitreten kann der nebenstehende QR-Code gescannt werden oder Sophie Baier (01 57 54 52 88 82) eine WhatsApp-Nachricht gesendet werden. Wir freuen uns über viele neue Teilnehmer.

Unser Konto Lebensfreude
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen. Unser Konto "Lebensfreude", Konto Nr. DE6179 0500 0000 0024 6199, BIC BYLADEM1SWU bei der Sparkasse Mainfranken-Würzburg, Verwendungszweck D-Konto "Lebensfreude".

Frau Schaffert, Herr Bischoff, Frau Baier, Herr Riethmann, Frau Rittig-Weiß, Herr Häussler (sitzend), Frau Hachinger.
Grundlagen der Bewohnervertretung
Die Bewohnervertretung ist ein gewähltes Gremium aus Klientinnen und Klienten, bzw. deren Eltern oder gesetzliche Vertreter*innen und wirkt in Angelegenheiten des Betriebs einer stationären Einrichtung mit. Sie kann bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte fach- und sachkundige Personen ihres Vertrauens hinzuziehen. Diese sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
Die Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohner/Innen bzw. deren gesetzlichen Vertreter/innen wird im § 39 ff der Ausführungsverordnung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelt. Von den wahlberechtigten Bewohnern und gesetzlichen Vertreter/innen werden die Mitglieder der Bewohnervertretung gewählt. Die Bewohnervertretung vertritt die Interessen der Bewohner/Innen gegenüber der Einrichtungsleitung.
§ 39 Aufgaben der Bewohnervertretung
(1) Die Bewohnervertretung hat folgende Aufgaben:
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung.
1. Maßnahmen des Betriebs der stationären Einrichtung, die den Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Einrichtung dienen, bei der Einrichtungsleitung oder dem Träger der stationären Einrichtung zu beantragen,
2. Anregungen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung oder in besonderen Fällen mit dem Einrichtungsträger auf die Erledigung hinzuwirken,
3. die Eingliederung der Bewohnerinnen und Bewohner in der stationären Einrichtung zu fördern,
4. bei Entscheidungen in Angelegenheiten des §§40 und 42 mitzubestimmen und mitzuwirken,
5. vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bilden und
6. Bewohnerversammlungen durchzuführen.
(2) Die Mitglieder der Bewohnervertretung können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Mitwirkung und Mitbestimmung an die zuständige Behörde wenden.
Die folgenden Paragraphen § 40 – 43 der AVPfleWoqG befassen sich mit der Mitbestimmung und Mitwirkung.